Aufnahmeantrag

Antrag auf Mitgliedschaft

Füllen Sie den Antrag hier direkt aus. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand gemäss § 5 der Vereinsstatuten; wir melden uns anschliessend bei Ihnen.

1 Antrag als
2 Ihre Mitwirkung

Damit der Vorstand einschätzen kann, wie Sie das Netzwerk nutzen möchten.

Über die Aufnahme und über die Einstufung als ordentliches oder außerordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand (§ 5 der Statuten). Ihre Angabe fliesst in diese Entscheidung ein, begründet aber keinen Anspruch; die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Der Unterschied wirkt sich auf das Stimmrecht aus: In der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt, stimmberechtigt sind nach § 9 (6) der Statuten nur die ordentlichen Mitglieder. Die Einstufung teilen wir Ihnen mit der Aufnahmebestätigung mit.

3 Angaben zur Organisation
4 Bevollmächtigte Person

Juristische Personen werden in der Generalversammlung durch eine bevollmächtigte Person vertreten (§ 9 Abs. 6 der Statuten).

Nur ausfüllen, wenn die Rechnung an eine andere Adresse gehen soll.
Jedes Mitglied hat eine Stimme (§ 9 Abs. 6 der Statuten) – unabhängig von der Grösse der Organisation und der Höhe des Beitrags. Stimmberechtigt sind dabei nur ordentliche Mitglieder.
5 Ihre Angaben
Freiwillig. Hilft uns, Sie im Netzwerk gezielt zu vernetzen.
6 Wie sind Sie auf KRINet.at aufmerksam geworden?
Bitte machen Sie hier keine Angaben zu Gesundheit, Weltanschauung, politischer Meinung oder ähnlich sensiblen Themen.
7 Erklärungen
Mitgliedsbeitrag nach aktueller Beitragsordnung: 99,– EUR pro Jahr
8 Bestätigung
Tritt bei elektronischer Übermittlung an die Stelle der Unterschrift.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Die Mitgliedschaft entsteht erst mit der Aufnahme durch den Vorstand; Sie erhalten dazu eine gesonderte Nachricht. Ihre Angaben werden ausschliesslich zur Bearbeitung des Antrags und – im Fall der Aufnahme – zur Führung der Mitgliederkartei verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Abgelehnte oder zurückgezogene Anträge löschen wir spätestens sechs Monate nach der Entscheidung.